Zusammenfassung des Urteils 22 00 48: Obergericht
Der Richter des Strafkassationsgerichts hat am 8. Juni 2010 über einen Fall entschieden, in dem eine Person von schweren Körperverletzungen freigesprochen wurde, aber für einfache Körperverletzungen und andere Vergehen verurteilt wurde. Es wurden auch Geldstrafen verhängt. Eine weitere Person wurde ebenfalls verurteilt, aber die Strafe wurde ausgesetzt. Ein Dritter wurde von schweren Körperverletzungen freigesprochen. Eine Partei hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, aber später zurückgezogen. Die Entscheidung wurde ohne Kosten getroffen und ist sofort vollstreckbar. Der Richter hat die Kommunikation der Entscheidung an verschiedene Anwälte und Behörden angeordnet. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung beim Bundesgericht einzulegen.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | 22 00 48 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | II. Kammer |
Datum: | 26.05.2000 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 137 ZGB; Art. 93 SchKG. Der Vorrang familienrechtlicher Unterhaltspflichten bei Lohnpfändung für Unterhaltsschulden setzt die rechtskräftige Festsetzung der geschuldeten Unterhaltsbeiträge voraus. Die Pfändung kann nicht rückwirkend korrigiert werden. |
Schlagwörter : | Alimente; Lohnpfändung; Revision; Rekurs; Obergericht; Pfändung; SchKG; Betreibungs; Ehemann; Alimentenfestsetzung; Betreibungsamt; Schuldbetreibung; Konkurs; Ermessen; Alimentenschuldner; Verfahren; Alimentenleistungen; Ehefrau; Kinder; Abänderung; Entscheides; Aufhebung; Richterin; Hinweis; Punkt; Erwägungen; Situation |
Rechtsnorm: | Art. 137 ZGB ;Art. 93 KG ; |
Referenz BGE: | 123 III 1; 89 III 65; |
Kommentar: | - |
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